Die Ablösevereinbarung ist ein Vertrag, mit dem ein neuer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sich verpflichtet, die vorhandenen, oder einen Teil der Einrichtungsgegenstände des Vormieters bzw. Vorbesitzers zu übernehmen.Die Ablösevereinbarung ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossen werden sollte und auch rechtlich als solcher zu werten ist. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Paragraphen 313 des bürgerlichen Gesetzbuches. Wird der preisliche Zeitwert der Möbelstücke um mehr als 50 Prozent überschritten, kann die bereits getroffene Ablösevereinbarung für unwirksam erklärt werden.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ablösevereinbarung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.