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Gebäudenutzfläche
Die Gebäudenutzfläche An wird in Deutschland als Energiebezugsflächengröße bei Wohngebäuden im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung verwendet.Sie wird wie folgt ermittelt:Ausnahme 1: Beim Bedarfsausweis, der anlässlich Verkauf/Vermietung ausgestellt wird und wenn die Geschosshöhe hg kleiner 2,5 m oder größer 3 m ist, muss die Gebäudenutzfläche berechnet werden wie folgt:Ausnahme 2: Vereinfachend kann beim Verbrauchsausweis angesetzt werden:bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten mit beheiztem Keller:sonst: