Immobilien / Wohnung mieten oder kaufen

Immobilien und Wohnungen zum Mieten und Kaufen

Gebäudenutzfläche

Die Gebäudenutzfläche An wird in Deutschland als Energiebezugsflächengröße bei Wohngebäuden im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung verwendet.Sie wird wie folgt ermittelt:Ausnahme 1: Beim Bedarfsausweis, der anlässlich Verkauf/Vermietung ausgestellt wird und wenn die Geschosshöhe hg kleiner 2,5 m oder größer 3 m ist, muss die Gebäudenutzfläche berechnet werden wie folgt:Ausnahme 2: Vereinfachend kann beim Verbrauchsausweis angesetzt werden:bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten mit beheiztem Keller:sonst:
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