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Immobilien und Wohnungen zum Mieten und Kaufen

Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jährlich nach dem Wirtschaftsjahr fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Jahresabrechnung muss von dem Hausverwalter erstellt werden.
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