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Mieterschutz
Unter Mieterschutz versteht man die Beschränkungen des Kündigungsrechts des Vermieters, und allgemein den Schutz des Mieters vor nicht angemessenen Vertragsvereinbarungen. Liegen Rechts- bzw. Sachmängel vor, bekommt der Mieter das Recht, den Mietzins zu verringern.Oftmals wird von einem asymmetrischen Kündigungsrecht gesprochen, welches den Mieter beispielsweise durch längere Kündigungsfristen gegenüber dem Vermieter besser stellt. Im Rahmen der Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände werden Sozialchartas vereinbart, welche den Mietern und Mieterinnen einen weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Mieterschutz einräumen.