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Immobilien und Wohnungen zum Mieten und Kaufen

Sozialer Wohnungsbau

Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete”) auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebunden Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden.
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