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Wirtschaftsplan (WoEigG)

Der Wirtschaftsplan ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Aufstellung der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die Hausgeldzahlungen der Wohnungseigentümer.
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